Grundsteuer, Teil 1

Gestern stand in der Stimberg Zeitung (Auflage Ende 2015 übrigens 4291 Exemplare laut Wikipedia) der neben stehen de Artikel.

Wir möchten ihn zum Anlass nehmen, ein wenig über die Grundsteuer zu erklären und unsere Haltung dazu zum Ausdruck bringen.

Nebenstehender Artikel ist allerdings veraltet, der aktuelle Hebesatz der Stadt Oer-Erkenschwick liegt 2016 bei 825 Punkten, wie sich hier unschwer erkennen lässt (Recherche lässt grüßen).

Um zu verstehen, wie es zu den Steuerbescheiden der Stadt kommt, muss man etwas weiter ausholen. Die Beschreibung ist natürlich nicht ganz genau, sondern aus Sicht von Laien verfasst.

Der Gebührenbescheid der Kommunen setzt sich aus dem ermittelten Wert des Objekts und dem Hebesatz der Kommunen zusammen. Der Wert des Objektes (Nutz- und Wohnfläche) wird vom Finanzamt und nicht den Städten oder Kommunen berechnet bzw. festgesetzt. Hier wird ein fiktiver Einheitswert von 1964 berechnet. Er kann mittels Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren errechnet werden. Dies ist ein relativ komplexer Prozess dessen zugrunde liegende Daten zuvor vom Finanzamt mittels Fragebogen vom Eigentümer abgefragt wurden und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt ist. Das Sachwertverfahren wird meist bei größeren Wohnflächen oder "Luxusbauten" herangezogen und ist meist deutlich höher als das Ertragswertverfahren. Es kann daher als eine Art "Luxussteuer" gesehen werden. Viele Webseiten beschäftigen sich mit diesem Thema, Genaues dazu kann man aber eigentlich nur beim Finanzamt erfahren.

Das Finanzamt wird nach der Feststellung des Einheitswertes dann den Grundsteuermessbetrag bestimmen. Erst dann kommt die Kommune ins Spiel, weil sie nämlich den sog. Grundsteuermessbescheid mit ihrem Hebesatz multipliziert. Die Grundsteuer steht den Kommunen im Gegensatz zu anderen Steuern direkt zu. Daher wirkt sich Dreh an dieser Steuerschraube auch direkt auf den Haushalt einer Kommune aus.

 

Als Kommunalpolitiker kann man also nur auf den Hebesatz Einfluss nehmen, den zugrunde gelegten Wert hat zuvor das Finanzamt bestimmt und an die Kommunen übermittelt.

 

Im zweiten Teil dieser Miniserie werden wir uns mit der aktuellen Situation in OE und dem städtischen Hebesatz beschäftigen.