
Info-Veranstaltung zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, andere Bundesländer haben andere
Modelle übernommen. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, mussten Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland eine Feststellungserklärung abgeben. Diese war
in Nordrhein-Westfalen
bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Im Jahr 2025 werden die Kommunen in NRW erstmal die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsmethode einfordern. Was das für Sie bedeutet, können Sie auf
unserer Veranstaltung erfahren.
Datum: Dienstag, 29.10.2024, 19 Uhr
Ort: Foyer der Stadthalle Oer-Erkenschwick, Berliner Platz 14, 45739 Oer-Erkenschwick
Um Anmeldung wird gebeten.